Zur allgemeinen Information (nicht Bestandteil unserer Beratungen)
Ab 09.08.2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im KfW-Zuschussportal beantragen. Die Förderung beträgt pro Wohnung
Maßnahme | Zuschussbetrag in % | Maximaler Zuschussbetrag in Euro |
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Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten | 5.000 |
Standard „Altersgerechtes Haus“ | 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten | 6.250 |
Hinweis zur Höhe der förderfähigen Kosten:
Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.
Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin zusätzlich gestellt werden. Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung werden mit insgesamt förderfähige Investitionskosten von mindestens 2.000 Euro pro Antrag bis maximal 50.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.