Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) verringert die Bereitstellungsprovision in allen entsprechenden KfW-Programmen von 3,0 % p.a. auf 1,8 % p. a. Diese Änderung gilt für wohnwirtschaftliche Kreditanträge, die ab dem 01.06.2019 bei der KfW eingehen. Im gewerblichen Bereich gilt die Änderung für Zusagen ab dem 01.06.2019.